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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

    Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung durch die micow GmbH.


  2. Auftragsannahme

    Aufträge sind für uns nur verbindlich, insoweit diese durch uns schriftlich bestätigt werden. Dasselbe gilt für mündliche Nebenabreden. Bei der schriftlichen Bestätigung ist die Form der E-Mail ausreichend.


  3. Leistungsumfang & Mehraufwand

    Zusatzarbeiten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers verursacht werden, werden gesondert vergütet.


  4. Abnahmeerklärung

    Für die geleisteten Tätigkeiten stellt die micow GmbH dem Auftraggeber einen Leistungsnachweis aus. Mit Unterzeichnung des Leistungsnachweises nach Auftragserbringung gilt die Leistung als abgenommen. Der Leistungsnachweis wird dem Kunden mit Zustellung der Rechnung ausgehändigt.


  5. Fälligkeit des Honorars

    Die Fälligkeit des Honorars ist sofort nach Auftragsablieferung. Die Rechnungsstellung erfolgt am Tag der Auftragsablieferung mit Zahlungsziel sofort. Abweichende Zahlungsziele gelten nur, wenn diese auf der Rechnung explizit angegeben sind.


  6. Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum der micow GmbH.


  7. Gewährleistung & Haftung

    Sollten nach der Auftragserbringung Fehler auftauchen, die direkt mit dem Auftrag in Verbindung zu setzen sind, muss diese Rückmeldung innerhalb oben genannter 10 Tage erfolgen. In dem Fall hat die micow GmbH 2-mal das Recht die Leistung nachzubessern. Sollte die Zumeldung nicht innerhalb der gesetzten Frist von maximal 10 Tagen erfolgen, so verletzt der Vertragspartner seine Obliegenheitspflichten. Dies führt zu einem Gewährleistungsausschluss. Die Haftung der micow GmbH beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ausnahme besteht, wenn vertragswesentliche Pflichten oder explizit garantierte Beschaffenheiten betroffen sind. Der Kunde ist verpflichtet der Einweisung der übernommenen Systeme der micow GmbH Folge zu leisten. Entstehen Fehler oder Ausfälle des Systems durch nicht fachgerechte Arbeitsweise des Vertragspartners, so ist die Haftung der micow GmbH gänzlich ausgeschlossen!


  8. Gerichtsstand

    Der Gerichtsstand ist München.


  9. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn Ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Stand 14.01.2010

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